In diesem Post geht es um die grundlegenden Regeln bei der Erstellung eines Familienwappens, wenngleich diese hier nicht abschließend ausgeführt werden können. In der Folge der weiteren Post werden diese aber implementiert.
Wer Fragen hat und diese schnellstmöglich beantwortet haben möchte, kann mich gern auch jederzeit kontaktieren.
3a Größenverhältnisse / Bestandteile
Zum Verständnis vorab, möchte ich auf die einzelnen Wappenbestandteile eingehen. In der deutschen Heraldik besteht ein Familienwappen aus dem Schild, dem Helm, den Helmdecken und der Helmzier. Zusätzlich kann eine Helmkrone oder eine Helmwulst zwischen Helm und Helmzier angebracht werden. Diese dient vor allem der Einhaltung der Farbregel. Beispiele hierfür finden Sie hier.
Diese Bestandteile müssen in einem entsprechenden Größenverhältnis zueinander stehen. Hier gilt die 3-2-3 Regel. Diese besagt, dass der Schild die gleiche Ausmaße in der Höhe haben muss, wie die Helmzier. Der Helm dagegen wird in der Höhe reduziert.
Die Helmdecken müssen ebenfalls zum Stil des Gesamtwappens passen. Stellen Sie sich einfach das rechte Wappen mit dreimal so großen Decken oder mit dreimal kleineren vor. Das würde das Gesamtbild zerstören.
3a Größenverhältnisse / Bestandteile
Größenverhältnisse / Bestandteile |
Diese Bestandteile müssen in einem entsprechenden Größenverhältnis zueinander stehen. Hier gilt die 3-2-3 Regel. Diese besagt, dass der Schild die gleiche Ausmaße in der Höhe haben muss, wie die Helmzier. Der Helm dagegen wird in der Höhe reduziert.
Die Helmdecken müssen ebenfalls zum Stil des Gesamtwappens passen. Stellen Sie sich einfach das rechte Wappen mit dreimal so großen Decken oder mit dreimal kleineren vor. Das würde das Gesamtbild zerstören.
3b. Einhaltung der gesetzlichen Beschränkungen
An erster Stelle der einzuhaltenen Regeln stehen die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Hierunter fallen verschiedene Bereiche:
Einmaligkeit
Zunächst soll es sich bei den Familienwappen um individuelle Darstellungen handeln, welche einem bestimmten Personenkreis zur Führung berechtigt. Daraus ergibt sich, dass bei der Erstellung eines solchen Bildnisses Verwechslungen mit bereits bestehenden vermieden werden müssen. Bei der Fülle der Möglichkeiten, insbesondere auch in Verbindung der Figuren und Farben, lässt sich dies relativ leicht umgehen. Es muss jedoch immer im Auge behalten werden.
Was vermieden werden sollte, ist ein Zusammenkopieren von Figuren. Hierdurch erhöht sich die Gefahr von Verwechslungen. Gleichzeitig widerspricht diese Vorgehensweise aller guten Sitten und des heraldischen Anspruchs. Besser ist eine eigene Erschaffung. Hierdurch erreichen Sie, dass z.B. ein Löwe, auch wenn er eine gängige Wappenfigur darstellt, dennoch individuell erscheint. Gehen Sie zum Beispiel in einen Zoo und fotografieren Sie einen solchen aus verschiedenen Perspektiven. Im Anschluss abstrahieren Sie ihn soweit, dass er den heraldischen Regeln entspricht.
Denken Sie immer daran, dass ein Familienwappen durch das BGB geschützt ist. Jede Verwendung aus einem anderen geschützten Wappen kann zivilrechtliche Ansprüche des Führungsberechtigten nach sich ziehen.
Gesetzeskonform
Weiterhin gibt es bestimmte gesetzliche Vorgaben in der Nutzung bestimmter Darstellungen. Als Beispiel sei hier das bayrische Rautenmuster genannt. Dieses darf gemäß der Bayrischen Gesetzeslage nicht auf privaten Darstellungen verwandt werden, wenn gleichzeitig z.B. ein Wappentier mit genutzt wird. Der beliebte bayrische Löwe, welcher ein Schild mit Rautenmuster hält, wäre somit nicht möglich. Dies gilt für alle Teile eines Wappens.
Insbesondere bei den redenden Familienwappen wird gern auf Bildnisse aus den heimatlichen Bezugsorten zurückgegriffen. Aus diesem Grund steht am Anfang eine ausführliche Recherche.
3c. Familien- und nicht Personenwappen
Diesen Punkt hatte ich bereits schon im 2. Post ausgeführt. Wie der Name schon sagt, soll es sich bei einem Wappen um die bildliche Darstellung im Zusammenhang mit einer Familie handeln. Egal ob redend oder nicht, soll jeder Führungsberechtigte sich damit identifizieren können. Aus diesem Grund sind bildliche Darstellungen, die sich nur auf den Wappenstifter beziehen, nicht erlaubt.
3d. Die 200m Regel
Wie bereits in einem vorherigen Post ausgeführt, entstammen die Familienwappen dem Bedürfnis eines Kriegers erkennbar zu sein und andere erkennen zu können. Hieraus entwickelte sich für die heutige Erstellung von Wappen die 200m Regel.
Diese besagt, dass ein verwendetes Schild mit seinen aufgebrachten Bildnissen in der eigentlichen Originalgröße eines solchen auf 200m klar erkennbar sein muss. Diese Vorgabe hat zwei Auswirkungen auf die Darstellung.
Erstens dürfen nicht zu viele einzelne Figuren und Formen in einem Schild vorhanden sein. Je mehr dargestellt werden sollen, umso kleiner werden sie jeweils, da der Platz logischerweise begrenzt ist. Sie wären dann nicht mehr erkennbar.
Zweitens dürfen die einzelnen Figuren nicht zu detailreich verwandt werden. Auch dies würde dazu führen, dass der Betrachter diese nicht richtig erkennen kann. In der Heraldik werden aus diesem Grund die genutzten Bildnisse abstrahiert (s.o. Beispiel Löwe).
3e. Die Farbregel
In der heraldischen Darstellung unterscheidet man Farben und Metalle. Bei den Farben handelt es sich um rot, blau, grün, schwarz und bei den Metallen um silber und gold. Purpur als Farbe wird in der deutschen Herald kaum verwandt.
Die Farbregel besagt nun, dass keine zwei Farben oder keine zwei Metalle aneinandergrenzen dürfen. Schilde können verschieden geteilt werden, so z.B. durch einen Längs- oder Querbalken. In beiden Fällen erhält man zwei Flächen, die jeweils mit einer Farbe und einem Metall gefüllt werden können, jedoch nicht beide mit demselben (z.B. rot und blau oder silber und Gold).
Am Beispiel rechts erkennt man dieses Prinzip. Das Schild ist halb-gespalten und verfügt im unteren Bereich über einen Wellenfuß. Bereits bei diesem muss die Farbgebung verändert werden, um die Farbregel einzuhalten. Weiterhin wurden die Schildfiguren ebenfalls in verwechselten Farben dargestellt. Bei genauer Betrachtung erkennt man, dass es nur marginale Berührungspunkte zwischen Farben oder den Metallen gibt.
Eine größere Darstellung oder weitere Beispiele finden Sie hier.
Wir bei jeder Regel gibt es natürlich auch Ausnahmen. Stellt man z.B. in einem silbernen Schild einen roten Adler dar, so können die Nebenbestandteile der Figur, wie Schnabel, Krallen, Zahne, etc, auch golden vorkommen. Hier läge theoretisch zwischen dem silbernen Grund und den goldenen Elementen ein Verstoß vor. Weiterhin gibt es verschiedene Teilungen des Schildes (z.B. in 3 Teile), welche die Einhaltung ebenfalls unmöglich machen.
Bei diesen Ausnahmen kann es dennoch zu einem Problem mit dem Wappenausschuss einer Wappenrolle kommen, denn diese werden von manchen Heraldikern nicht anerkannt.
3f. Darstellung im Schild
Während die Helmdecken, der Helm und die Helmzier oder die Helmwulst perspektivisch und mit Schatten dargestellt werden dürfen, ist dies im Schild verpönt. Hier sollte aus Gründen der Erkennbarkeit darauf verzichtet werden.
Ebenso gehören in ein Schild keine Buchstaben oder Zahlen. Durch die Darstellung und Schildteilung kann aber deren Illusion erschaffen werden.
Am linken Beispiel wird durch die Schildteilung die Illusion eines "H" erreicht. Gleichzeitig hat die Hausmarke im oberen Bereich eine ähnliche Form. Zu den Hausmarken kommen wir aber später.
Weiterhin sollten in einem Schild nur Figuren genutzt werden, welche in der Hochzeit der Ritter auch tatsächlich zur Verfügung standen. Es sollten keine neumodischen Gegenstände implementiert werden. In der regel existieren Berufe schon seit mindestens diesen Zeiten und es haben sich gewisse Symbole für diesen Berufszweig durchgesetzt. Auch wenn diese heute nicht mehr benutzt werden, so finden sie doch in der Heraldik Anwendung.
3g. Epoche und Stil
In der bildlichen Wiedergabe gibt es die Möglichkeit verschiedener Darstellungen von Familienwappen. Diese hat kaum Auswirkungen auf das Wappen selbst. Die Unterschiede liegen zum Einen in der Lage des Schildes und zum Anderen in der gewählten Epoche.
Die Lage des Schildes
An diesen beiden Schilden erkennt man die beiden Möglichkeiten. Während links das Schild gerade dargestellt wird, ist es rechts angeschrägt. Hieraus ergibt sich in der Folge die Lage und Darstellung des Helmes, sowie der Helmzier.
Familienwappen Sternal (urheberrechtlich geschützt) |
Am Beispiel rechts erkennt man dieses Prinzip. Das Schild ist halb-gespalten und verfügt im unteren Bereich über einen Wellenfuß. Bereits bei diesem muss die Farbgebung verändert werden, um die Farbregel einzuhalten. Weiterhin wurden die Schildfiguren ebenfalls in verwechselten Farben dargestellt. Bei genauer Betrachtung erkennt man, dass es nur marginale Berührungspunkte zwischen Farben oder den Metallen gibt.
Eine größere Darstellung oder weitere Beispiele finden Sie hier.
Wir bei jeder Regel gibt es natürlich auch Ausnahmen. Stellt man z.B. in einem silbernen Schild einen roten Adler dar, so können die Nebenbestandteile der Figur, wie Schnabel, Krallen, Zahne, etc, auch golden vorkommen. Hier läge theoretisch zwischen dem silbernen Grund und den goldenen Elementen ein Verstoß vor. Weiterhin gibt es verschiedene Teilungen des Schildes (z.B. in 3 Teile), welche die Einhaltung ebenfalls unmöglich machen.
Bei diesen Ausnahmen kann es dennoch zu einem Problem mit dem Wappenausschuss einer Wappenrolle kommen, denn diese werden von manchen Heraldikern nicht anerkannt.
3f. Darstellung im Schild
Familienwappen Halbsgut (C) |
Ebenso gehören in ein Schild keine Buchstaben oder Zahlen. Durch die Darstellung und Schildteilung kann aber deren Illusion erschaffen werden.
Am linken Beispiel wird durch die Schildteilung die Illusion eines "H" erreicht. Gleichzeitig hat die Hausmarke im oberen Bereich eine ähnliche Form. Zu den Hausmarken kommen wir aber später.
Weiterhin sollten in einem Schild nur Figuren genutzt werden, welche in der Hochzeit der Ritter auch tatsächlich zur Verfügung standen. Es sollten keine neumodischen Gegenstände implementiert werden. In der regel existieren Berufe schon seit mindestens diesen Zeiten und es haben sich gewisse Symbole für diesen Berufszweig durchgesetzt. Auch wenn diese heute nicht mehr benutzt werden, so finden sie doch in der Heraldik Anwendung.
3g. Epoche und Stil
In der bildlichen Wiedergabe gibt es die Möglichkeit verschiedener Darstellungen von Familienwappen. Diese hat kaum Auswirkungen auf das Wappen selbst. Die Unterschiede liegen zum Einen in der Lage des Schildes und zum Anderen in der gewählten Epoche.
Die Lage des Schildes
An diesen beiden Schilden erkennt man die beiden Möglichkeiten. Während links das Schild gerade dargestellt wird, ist es rechts angeschrägt. Hieraus ergibt sich in der Folge die Lage und Darstellung des Helmes, sowie der Helmzier.
So muss bei eine geraden Schild der Helm und die Helmzier ebenfalls geradeaus "blicken". Andersherum muss bei einem angeschrägten Schild auch der Helm und die Helmzier zur Seite "schauen". Eine Kombination wäre nicht möglich.
Die Epochen
Die Form des Schildes hat sich im Laufe der Geschichte verändert. Dies findet man auch in der Heraldik wieder. Während die bereits zuvor gezeigten Familienwappen alle mit einem Halbrundschild versehen wurden, welches sich im 13. Jahrhundert entwickelte, verfügt das rechte Wappen über ein Dreieckschild - die sogenannte gotische Form.
Da sich mit den Schilden auch die Helme veränderten, müssen auch diese bei der Darstellung mit berücksichtigt werden. Im rechten Beispiel wurde aus diesem Grund ein Kübelhelm verwandt, während in den anderen Darstellungen ein Stechhelm genutzt wurde.
Insgesamt muss beachtet werden, dass die Epochen stilrein vorkommen. Es darf zu keiner Vermischung kommen.
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Wie man sieht, gibt es bereits bei den Grundsätzen eine Menge Regeln, die es gilt einzuhalten. Dabei handelt es sich aber nicht um Gängelei, sondern um eine notwendige Form der Einheitlichkeit und Überwachbarkeit. Diese haben sich im Rahmen der Heraldik als Hilfswissenschaft etabliert.
Bis zum nächsten Post