Montag, 16. April 2012

3. grundlegende Regeln der Heraldik

3. Grundlagen eines Familienwappens


In diesem Post geht es um die grundlegenden Regeln bei der Erstellung eines Familienwappens, wenngleich diese hier nicht abschließend ausgeführt werden können. In der Folge der weiteren Post werden diese aber implementiert.

Wer Fragen hat und diese schnellstmöglich beantwortet haben möchte, kann mich gern auch jederzeit kontaktieren.


3a Größenverhältnisse / Bestandteile

Größenverhältnisse / Bestandteile
Zum Verständnis vorab, möchte ich auf die einzelnen Wappenbestandteile eingehen. In der deutschen Heraldik besteht ein Familienwappen aus dem Schild, dem Helm, den Helmdecken und der Helmzier. Zusätzlich kann eine Helmkrone oder eine Helmwulst zwischen Helm und Helmzier angebracht werden. Diese dient vor allem der Einhaltung der Farbregel. Beispiele hierfür finden Sie hier.

Diese Bestandteile müssen in einem entsprechenden Größenverhältnis zueinander stehen. Hier gilt die 3-2-3 Regel. Diese besagt, dass der Schild die gleiche Ausmaße in der Höhe haben muss, wie die Helmzier. Der Helm dagegen wird in der Höhe reduziert.

Die Helmdecken müssen ebenfalls zum Stil des Gesamtwappens passen. Stellen Sie sich einfach das rechte Wappen mit dreimal so großen Decken oder mit dreimal kleineren vor. Das würde das Gesamtbild zerstören.



3b. Einhaltung der gesetzlichen Beschränkungen


An erster Stelle der einzuhaltenen Regeln stehen die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Hierunter fallen verschiedene Bereiche:

Einmaligkeit
Zunächst soll es sich bei den Familienwappen um individuelle Darstellungen handeln, welche einem bestimmten Personenkreis zur Führung berechtigt. Daraus ergibt sich, dass bei der Erstellung eines solchen Bildnisses Verwechslungen mit bereits bestehenden vermieden werden müssen. Bei der Fülle der Möglichkeiten, insbesondere auch in Verbindung der Figuren und Farben, lässt sich dies relativ leicht umgehen. Es muss jedoch immer im Auge behalten werden.

Was vermieden werden sollte, ist ein Zusammenkopieren von Figuren. Hierdurch erhöht sich die Gefahr von Verwechslungen. Gleichzeitig widerspricht diese Vorgehensweise aller guten Sitten und des heraldischen Anspruchs. Besser ist eine eigene Erschaffung.  Hierdurch erreichen Sie, dass z.B. ein Löwe, auch wenn er eine gängige Wappenfigur darstellt, dennoch individuell erscheint. Gehen Sie zum Beispiel in einen Zoo und fotografieren Sie einen solchen aus verschiedenen Perspektiven. Im Anschluss abstrahieren Sie ihn soweit, dass er den heraldischen Regeln entspricht. 

Denken Sie immer daran, dass ein Familienwappen durch das BGB geschützt ist. Jede Verwendung aus einem anderen geschützten Wappen kann zivilrechtliche Ansprüche des Führungsberechtigten nach sich ziehen. 

Gesetzeskonform
Weiterhin gibt es bestimmte gesetzliche Vorgaben in der Nutzung bestimmter Darstellungen. Als Beispiel sei hier das bayrische Rautenmuster genannt. Dieses darf gemäß der Bayrischen Gesetzeslage nicht auf privaten Darstellungen verwandt werden, wenn gleichzeitig z.B. ein Wappentier mit genutzt wird. Der beliebte bayrische Löwe, welcher ein Schild mit Rautenmuster hält, wäre somit nicht möglich. Dies gilt für alle Teile eines Wappens.
Insbesondere bei den redenden Familienwappen wird gern auf Bildnisse aus den heimatlichen Bezugsorten zurückgegriffen. Aus diesem Grund steht am Anfang eine ausführliche Recherche.


3c. Familien- und nicht Personenwappen

Diesen Punkt hatte ich bereits schon im 2. Post ausgeführt. Wie der Name schon sagt, soll es sich bei einem Wappen um die bildliche Darstellung im Zusammenhang mit einer Familie handeln. Egal ob redend oder nicht, soll jeder Führungsberechtigte sich damit identifizieren können. Aus diesem Grund sind bildliche Darstellungen, die sich nur auf den Wappenstifter beziehen, nicht erlaubt.


3d. Die 200m Regel


Wie bereits in einem vorherigen Post ausgeführt, entstammen die Familienwappen dem Bedürfnis eines Kriegers erkennbar zu sein und andere erkennen zu können. Hieraus entwickelte sich für die heutige Erstellung von Wappen die 200m Regel. 

Diese besagt, dass ein verwendetes Schild mit seinen aufgebrachten Bildnissen in der eigentlichen Originalgröße eines solchen auf 200m klar erkennbar sein muss. Diese Vorgabe hat zwei Auswirkungen auf die Darstellung. 
Erstens dürfen nicht zu viele einzelne Figuren und Formen in einem Schild vorhanden sein. Je mehr dargestellt werden sollen, umso kleiner werden sie jeweils, da der Platz logischerweise begrenzt ist. Sie wären dann nicht mehr erkennbar.
Zweitens dürfen die einzelnen Figuren nicht zu detailreich verwandt werden. Auch dies würde dazu führen, dass der Betrachter diese nicht richtig erkennen kann. In der Heraldik werden aus diesem Grund die genutzten Bildnisse abstrahiert (s.o. Beispiel Löwe).


3e. Die Farbregel

In der heraldischen Darstellung unterscheidet man Farben und Metalle. Bei den Farben handelt es sich um rot, blau, grün, schwarz und bei den Metallen um silber und gold. Purpur als Farbe wird in der deutschen Herald kaum verwandt.

Familienwappen Sternal (urheberrechtlich geschützt)
Die Farbregel besagt nun, dass keine zwei Farben oder keine zwei Metalle aneinandergrenzen dürfen. Schilde können verschieden geteilt werden, so z.B. durch einen Längs- oder Querbalken. In beiden Fällen erhält man zwei Flächen, die jeweils mit einer Farbe und einem Metall gefüllt werden können, jedoch nicht beide mit demselben (z.B. rot und blau oder silber und Gold).

Am Beispiel rechts erkennt man dieses Prinzip. Das Schild ist halb-gespalten und verfügt im unteren Bereich über einen Wellenfuß. Bereits bei diesem muss die Farbgebung verändert werden, um die Farbregel einzuhalten. Weiterhin wurden die Schildfiguren ebenfalls in verwechselten Farben dargestellt. Bei genauer Betrachtung erkennt man, dass es nur marginale Berührungspunkte zwischen Farben oder den Metallen gibt.

Eine größere Darstellung oder weitere Beispiele finden Sie hier.

Wir bei jeder Regel gibt es natürlich auch Ausnahmen. Stellt man z.B. in einem silbernen Schild einen roten Adler dar, so können die Nebenbestandteile der Figur, wie Schnabel, Krallen, Zahne, etc, auch golden vorkommen. Hier läge theoretisch zwischen dem silbernen Grund und den goldenen Elementen ein Verstoß vor. Weiterhin gibt es verschiedene Teilungen des Schildes (z.B. in 3 Teile), welche die Einhaltung ebenfalls unmöglich machen.
Bei diesen Ausnahmen kann es dennoch zu einem Problem mit dem Wappenausschuss einer Wappenrolle kommen, denn diese werden von manchen Heraldikern nicht anerkannt.


3f. Darstellung im Schild


Familienwappen Halbsgut (C)
Während die Helmdecken, der Helm und die Helmzier oder die Helmwulst perspektivisch und mit Schatten dargestellt werden dürfen, ist dies im Schild verpönt. Hier sollte aus Gründen der Erkennbarkeit darauf verzichtet werden.

Ebenso gehören in ein Schild keine Buchstaben oder Zahlen. Durch die Darstellung und Schildteilung kann aber deren Illusion erschaffen werden.

Am linken Beispiel wird durch die Schildteilung die Illusion eines "H" erreicht. Gleichzeitig hat die Hausmarke im oberen Bereich eine ähnliche Form. Zu den Hausmarken kommen wir aber später.

Weiterhin sollten in einem Schild nur Figuren genutzt werden, welche in der Hochzeit der Ritter auch tatsächlich zur Verfügung standen. Es sollten keine neumodischen Gegenstände implementiert werden. In der regel existieren Berufe schon seit mindestens diesen Zeiten und es haben sich gewisse Symbole für diesen Berufszweig durchgesetzt. Auch wenn diese heute nicht mehr benutzt werden, so finden sie doch in der Heraldik Anwendung.


3g. Epoche und Stil

In der bildlichen Wiedergabe gibt es die Möglichkeit verschiedener Darstellungen von Familienwappen. Diese hat kaum Auswirkungen auf das Wappen selbst. Die Unterschiede liegen zum Einen in der Lage des Schildes und zum Anderen in der gewählten Epoche.


Die Lage des Schildes




An diesen beiden Schilden erkennt man die beiden Möglichkeiten. Während links das Schild gerade dargestellt wird, ist es rechts angeschrägt. Hieraus ergibt sich in der Folge die Lage und Darstellung des Helmes, sowie der Helmzier.
So muss bei eine geraden Schild der Helm und die Helmzier ebenfalls geradeaus "blicken". Andersherum muss bei einem angeschrägten Schild auch der Helm und die Helmzier zur Seite "schauen". Eine Kombination wäre nicht möglich.
Die Epochen

Die Form des Schildes hat sich im Laufe der Geschichte verändert. Dies findet man auch in der Heraldik wieder. Während die bereits zuvor gezeigten Familienwappen alle mit einem Halbrundschild versehen wurden, welches sich im 13. Jahrhundert entwickelte, verfügt das rechte Wappen über ein Dreieckschild - die sogenannte gotische Form. 

Da sich mit den Schilden auch die Helme veränderten, müssen auch diese bei der Darstellung mit berücksichtigt werden. Im rechten Beispiel wurde aus diesem Grund ein Kübelhelm verwandt, während in den anderen Darstellungen ein Stechhelm genutzt wurde.

Insgesamt muss beachtet werden, dass die Epochen stilrein vorkommen. Es darf zu keiner Vermischung kommen.


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Wie man sieht, gibt es bereits bei den Grundsätzen eine Menge Regeln, die es gilt einzuhalten. Dabei handelt es sich aber nicht um Gängelei, sondern um eine notwendige Form der Einheitlichkeit und Überwachbarkeit. Diese haben sich im Rahmen der Heraldik als Hilfswissenschaft etabliert. 
Bis zum nächsten Post

Sonntag, 8. April 2012

2. Ein eigenes Familienwappen

In diesem Post soll es darum gehen, wie der Interessierte aktuell an ein eigenes Familienwappen gelangen kann. Der Aspekt der Recherche nach einem möglicherweise bereits vorhandenen Wappen wird hier nicht angesprochen. Dieser Post handelt von einer Neuannahme.

1. Allgemeines

Viele Personen, die sich für ein eigenes Familienwappen interessieren, wollen damit ein einmaliges Zeichen für sich und ihre Familie erhalten. Zu beachten ist hierbei, dass ein solches nicht nur sie selbst, sondern in erster Linie ihre Familie wiederspiegeln soll. Der Initiator dieses Familiensymbols wird als Wappenstifter bezeichnet. Natürlich ist es möglich Persönliches dieses Wappenstifters mit in die bildliche Darstellung einfließen zu lassen, wenngleich dies nicht die Oberhand gewinnen darf.

Im Rahmen der Vorbetrachtung muss noch erwähnt werden, dass es verschiedene Arten von Familienwappen gibt. Insbesondere das sogenannte "redende Wappen" ist momentan am beliebtesten. Hierunter versteht man eine Darstellung, bei der sich die Familiengeschichte aus den einzelnen Teilen des Wappens rekonstruieren lässt. Als Beispiel möchte ich hier mein eigenes Wappen anführen:

Gemäß einem Gutachten der Universität Leipzig wurde der Name Räbiger mit großer Wahrscheinlichkeit von Rabenschläue entlehnt. Dieser Bezug wird durch den Raben, aber auch den schwarzhaarigen Kriegsknecht dargestellt. 

Meine Vorfahren waren alle im Staatsdienst oder in der Landwirtschaft tätig. Erstgenannteres betraf vor allem das Soldatentum oder andere mit Staatsgewalt einhergehende Berufe. Dies wird durch die gekreuzten Schwerter und den Kriegsknecht, aber auch dem Dreschflegel verdeutlicht.

Der Hauptbezugsort ist Leipa, welcher sich von der "Ort am Lindenhain" herleitet. Dafür stehen die Lindenblätter.

Die Farben und auch die gekreuzten Schwerter deuten auf den Landkreis Lutherstadt Wittenberg, in welchem Leipa liegt.

Ein Großteil der heutzutage neugestifteten Familieninsignien sind redende Wappen. Bei den anderen handelt es sich logischerweise um solche, die keinen direkten Bezug aus dem Dargestellten herstellen lassen.


2. Am Anfang steht der Wunsch


Wie die Überschrift schon sagt, steht  zu Beginn der Wunsch nach einem eigenen Wappen, ohne dass meistens eine direkte Vorstellungen vom Aussehen oder Inhalt vorliegt. Da kann ich aber beruhigen, denn anfangs hat diese der Heraldiker ebenfalls nicht. Grundlage für alles weitere sind daher die Erhebungen von Informationen zur Person und seiner Familie.
 
Hierbei stehen die männlichen Vorfahren, die sogenannten Agnaten, im Blickpunkt. Das hier der Frauenstamm (die Cognaten) vernachlässigt wird, hat etwas mit der historischen Entwicklung und nicht mit anderen Dingen zu tun. Der Hauptgrund war dabei die Fortführung des Namens, welcher sich in der Regel bei den Männern nicht ändert, während Frauen häufig den Nachnamen des Partners übernehmen.

Was ist nun von Interesse. Folgende Punkte spielen eine entscheidende Rolle:

  • die Herkunft
  • wesentliche Bezugsorte
  • Berufe
  • durchgängige äußerliche Auffälligkeiten
  • durchgängige Charaktergemeinsamkeiten
Grundlage jeder heraldischen  Arbeit ist somit eine gewisse genealogische Erforschung der eigenen Familie. Nicht zuletzt, da die führenden Wappenrollen, wie die DWR vom Herold zu Berlin und NWR vom Kleeblatt e.V., eine Erhebung von Informationen von mindestens drei Generationen verlangen.


3. Der Weg ist das Ziel

Mit Vorliegen der zuvor geschilderten Informationen kann es nun an die ersten Entwürfe gehen. Grundsätzlich gilt hierbei, dass Jeder dies selbst angehen kann. Hierfür ist allerdings eine intensive Beschäftigung mit dem Thema und den heraldischen Regeln notwendig. So gilt es Größenverhältnisse oder die Farbregeln einzuhalten oder die einzelnen Figuren in einer bestimmten Art darzustellen. Es wäre doch sehr schade, wenn ein für Sie gelungener Entwurf dann seitens heraldischer Vereine abgelehnt oder von anderen Kundigen belächelt wird. Günstiger ist hier die Zuhilfenahme eines Heraldikers.

In weiteren Posts gehe ich auf die wesentlichen heraldischen Grundregeln ein. Aufgrund der Fülle würden sie hier den Rahmen sprengen.

Entwürfe dienen vor allem dazu, sich die verschiedenen Darstellungs- und Farbmöglichkeiten bildlich vor Augen zu führen. Ein Wappen in der Vorstellung, welches anfangs favorisiert wurde, wird dann oftmals schnell verworfen. Mit jedem Entwurf nähert man sich dem eigentlichen endgültigen Symbol der eigenen Familie.


4. Was folgt nach dem Entwurf

Wurde mit den verschiedenen Entwürfen letztendlich IHR Wappen gefunden, kommt die Frage was nun folgt. Nun sie haben verschiedene Möglichkeiten. 
  • Sie lassen Ihr Wappen in eine anerkannte Wappenrolle eintragen.
  • Sie verzichten auf eine Eintragung und führen Ihr Wappen ohne diese Registrierung.
Was ist nun besser? Nun das kommt auf Ihren Geldbeutel und Ihre Vorstellungen an.

Wappenrollen

Mit Wegfall der Monarchie starben auch die staatlichen Heroldsämter aus. Deren Aufgaben übernahmen eingetragene Vereine. Die beiden bekanntesten und anerkanntesten habe ich bereits weiter oben benannt. Diese Vereine führen die Wappenrollen weiter.

Deren selbstgestellte Aufgaben sind u.a. die Prüfung der Einhaltung der heraldischen  Regeln durch Wappenausschüsse, das Führen von Wappenrollen, das Unterhalten von Bibliotheken und das Publizieren von Wappen. Durch die Registrierung und das damit verbundene Festhalten des Annahmedatums und des führungsberechtigten Kreises, sowie der Publikation soll der rechtliche Schutz Ihres Wappens gewährleistet werden.

Aber auch hier muss man Vorsicht walten lassen. Nicht jeder dieser Wappenrollen und Vereine steht auch wirklich für die Heraldik und der Einhaltung der Regeln. Einige haben dies als Geschäftszweig für sich entdeckt und handeln nicht im Sinne der Kunden.

keine Eintragung

Ein Wappen unterliegt nicht dem Schutz eines eigenen Paragrafen, sondern fällt mit unter dem § 12 BGB - dem Recht am Namen und dem Urheberrechtsgesetz. Wichtig ist hierbei, dass dem Gegenüber deutlich gemacht wird, dass es urheberrechtlich geschützt ist und es nicht einfach von jedem Anderen geführt werden darf. Hier reicht ein eindeutiger Hinweis bei der eigenen Verwendung, z.B. im Internet. Es wird dabei nicht anders behandelt, wie eigene Kunstwerke oder Schriften.

Als Beweis, dass Sie es selbst gestiftet haben und auch über die Führungsberechtigung bestimmen können, kann hier die Auftragserteilung und Rechnung des Heraldikers genutzt werden. Ich selbst stelle meinen Kunden eine Urkunde aus, die adäquat zur Wappenrolle alle wesentlichen Fakten enthält, damit Sie einen späteren Schutz einklagen könnten.

Was nun tun

In beiden Varianten genießen Sie die Möglichkeit eines eventuell notwendigen rechtlichen Schutzes. Es obliegt Ihnen, ob Sie den traditionellen Weg einschlagen wollen oder das Geld hierfür in etwas anderes investieren wollen. Für einen seriösen Heraldiker ist die Variante der Wappenrolle in der Regel schöner, da mit jeder Eintragung sein Ansehen in der Zunft steigt. Doch dies sollte nicht der Entscheidungsgrund sein.

In weiteren Posts wird es um die heraldischen Regeln oder den Möglichkeiten gehen, was man mit so einem Wappen anfangen kann.

Bis dahin

Samstag, 7. April 2012

1. Die Entstehung von Familienwappen

Zur Entstehung von Familienwappen gibt es eine Vielzahl an Theorien. Letztlich setzte sich aber die nachfolgend benannte als herrschende Meinung der führenden Heraldiker und Historiker durch.

Wie viele der heute gebräuchliche Dinge entstammt die Idee der Familienwappen ebenfalls kriegerischen Erforderlichkeiten. Im 12. Jahrhundert führten Verbesserungen in der Rüstungsindustrie zu einem Schutz, durch welchen die einzelnen Krieger kaum noch zu unterscheiden waren. Es kam zur Verwendung von Kettenhemden, Eisenrüstungen, Schilden und Helmen, durch welche sich die darunter liegenden Personen stark glichen. Im Schlachtengetümmel war es kaum mehr möglich Freund und Feind zu unterscheiden. Insbesondere der herrschende Adel wollte sich nach Außen klar definieren.

So kam es, dass weithin sichtbare Zeichen angebracht werden mussten. Doch wo war dies möglich. Das Schild, welches ein Krieger im Kampf schützend vor seinem Körper hielt und welches somit seinem Gegner direkt "anblickte", war hierfür mehr als prädistiniert. Es bot nicht nur genügend Platz, es war auch von jeher ein Statussymbol. Bis dato waren hier allerdings vor allem aus der Mythologie entlehnte Darstellungen aufgebracht, durch welche zum Einen der Feind eingeschüchtert  und zum Anderen der göttliche Beistand beschworen werden sollte. Mit der Zeit wurden diese nun durch Sinnbilder des Kriegers ersetzt. Natürlich wurden später auch kleinere Flächen genutzt. Diese hatten aber eher ästhetischen Wert.

Waren diese Bildnisse anfänglich persönliche Zeichen einer Person, die auch noch wechselten, entwickelten sie sich schnell zu einem beständigen Zeichen von ganzen Familien. Dies wurde unter anderem auch dadurch begünstigt, weil der Status im "Staat" wie Lehen, Titel und gewisse Ämter erblich wurden. Adelige Familien konnten somit auch bildlich vorzeigen, dass sie seit Generationen eine gewisse Stellung einnehmen, was der aktuellen Person mehr Ansehen brachte. Somit kam es dazu, dass Familieninsignien an die nächste Generation weitergegeben wurden. Hinzu kam die separate Entwicklung vom Siegelwesen und die Darstellung im persönlichen Umfeld und Habe.

Doch nicht jeder durfte ein solches Wappen führen. Derartige Familienbildnisse waren dem Adel vorbehalten. Anfänglich durfte selbst der niedere Adel diese nicht nutzen. Dies dauerte allerdings nicht lang an. Der einfache Mann hatte zu diesen harten Zeiten in der Regel auch andere Sorgen. Im Kampf waren sie mit den Zeichen des Adligen gekennzeichnet, der sie in die Schlacht führte oder für den sie kämpften. Lediglich die kriegerische Oberschicht - insbesondere die Ritter - verfügten über eigene Sinnbilder und zeigten diese auf den Schlachtfeldern.

Dieser Umstand hielt Jahrhunderte an. Zwischenzeitlich war das Wappenwesen bürokratisiert worden und wurde durch eine eigene "Behörde" betreut. Da diese Herolde allerdings an fast allen größeren Höfen anzutreffen waren, kann von einer einheitlichen Verfahrensweise und Dokumentation keine Rede sein. So ist es bis heute nicht möglich einfach mal nachzuschlagen. Die Recherche nach bereits existenten Wappen ist in der Regel nur mit Hinweisen und größerem Aufwand möglich. Auch bedeutet Namensgleichheit nicht zugleich Führungsberechtigung. Mehr hierzu gibt es in den weiteren Blogs.

Als das Bürgertum wirtschaftlich immer stärker wurde und nach einem vergleichbaren Status zum Adel anstrebte, hielten Familienwappen auch bei diesen Einzug. Mehr Geld bedeutete auch in diesem Bereich mehr Privilegien. In der bildlichen Darstellung wurde die Herkunft allerdings klar hervorgehoben. Bestimmte Symbole und Helme blieben dem Adel vorbehalten.

In der heutigen Zeit kann jede natürliche geschäftsfähige Person ein Wappen für seine Familie stiften bzw. selbst annehmen. Es gilt allerdings, dass die heraldischen Grundsätze einzuhalten sind. Die Heraldik ist eine eigene Hilfswissenschaft und jeder seriöse Heraldiker verbindet seinen Anspruch mit dem künstlerischen Handwerk.

Mehr im nächsten Beitrag.